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Marktpreiseinschätzung - Kurzgutachten - Verkehrswertgutachten

Wenn Sie für den Verkaufsfall Ihrer Immobilie einen realistischen Marktwert benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Es muss nicht immer ein Verkehrswertgutachten sein, um den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln. Oftmals reicht auch ein Kurzgutachten oder eine einfache Marktpreiseinschätzung aus.

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie spielt Vertrauen eine große Rolle. Unsere Wertermittlungen schaffen dafür die ideale Grundlage. Als ausgebildeter Immobilienkaufmann und Dekra zert. Sachverständiger für Immobilienbewertungen ermitteln wir einen realistischen Marktwert Ihrer und anderer Immobilien, unabhängig ob Sie verkaufen oder kaufen wollen, oder aus einem anderen Grund den Wert Ihrer Immobilie benötigen.

Ermittelt werden Verkehrswerte (Marktwerte), d.h. Werte, "die in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wären".

Wir unterscheiden zwischen Marktpreiseinschätzung, Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten.

Im Unterschied zur Marktpreiseinschätzung handelt es sich bei einem Kurzgutachten oder einer Verkehrswertgutachten um eine kostenpflichtige Bewertung der Immobilie. Bei allen Varianten wird der Verkehrswert der Immobilie ermittelt.

Die Anforderungen und die Form bei einem Verkehrswertgutachten sind aufwendiger und höher als bei einer Marktpreiseinschätzung oder einem Kurzgutachten. Dadurch kann die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens oftmals 2 bis 4 Wochen dauern. Ein Verkehrswertgutachten wird unter Berücksichtigung der Gesetzesvorschriften des BauGB (§ 194) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ausgefertigt.

Erfahren Sie hier, wann ein Verkehrswertgutachten sinnvoll bzw. notwendig ist.

Wann ist die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nicht notwendig?

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und sich alle Eigentümer darüber einig sind. Dann ist eine Marktpreiseinschätzung oder ein Kurzgutachten ausreichend, bei der der Marktwert der Immobilie professionell eingeschätzt bzw. berechnet wird.

Wann ist die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sinnvoll?

  • Bei Vermögensauseinandersetzungen, z.B. bei Erb- und Scheidungsfällen, Schenkungen
  • Ermittlung von Pflichtteilansprüchen
  • Bei Eheschließungen, zur Berechnung des Zugewinnausgleichs bei der möglichen späteren Scheidung
  • Zur Dokumentation des Verkehrswerts gegenüber dem Finanzamt
  • Als Grundlage zum Ankauf von Immobilien
  • Bei Zwangsversteigerungen
  • Bewertung von Grundvermögen mit dem Nachweis eines ggf. niedrigeren Verkehrswertes als der einer pauschalen Bewertung des Finanzamts zur Festlegung der Erbschaftssteuer oder der Schenkungssteuer
  • Wertermittlung bei Grundstücksteilungen
  • Verkehrswertgutachten zur Vermögensfeststellung
  • Beleihung einer Immobilie
  • Bei Immobilienkauf zur Kaufpreisüberprüfung
  • Bei Immobilienverkauf zur Überprüfung des Verkaufspreises mit einer überschlägigen Wertschätzung

Ein Verkehrswertgutachten ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung über den Verkehrswert der Immobilie rechnen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie sich im Rahmen einer Erbschaft oder Scheidung nicht mehr mit den betreffenden Parteien einvernehmlich auf einen Vermögensausgleich einigen können. Da das Verkehrswertgutachten oftmals durch freie und öffentlich bestellte, vereidigte Gutachter erstellt wird, ist es auch vor Gericht als Beweismittel zugelassen.

Ein Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB) kann für jede Art von Immobilie gemacht werden. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt im Rahmen der sogenannten ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung). Je nach Immobilie kommen bei der Wertermittlung das Sachwertverfahren, das Vergleichswertverfahren und/ oder das Ertragswertverfahren zum Einsatz.

Das Verkehrswertgutachten selbst umfasst in der Regel 30 bis 50 Seiten und enthält neben den Berechnungen auch umfangreiche textliche Begründungen zum Wertansatz. Eine Marktpreiseinschätzung gibt lediglich den voraussichtlich zu erzielenden Marktwert einer Immobilie wieder, ein Kurzgutachten umfasst dagegen einige Seiten mit Berechnungen und einer professionellen Einschätzung der Immobilie.

Die Kosten für ein Kurzgutachten bzw. einem Verkehrswertgutachten richten sich i. d. R. nach Aufwandshöhe. Je nach Immobilie wird ggf. auch eine Pauschalsumme vereinbart. Die Höhe des Stundensatzes bzw. der Pauschalvergütung wird in einem persönlichen Gespräch anhand der Kriterien und Lage der Immobilie festgelegt.